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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverband SchienenPersonenNahVerkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).

Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP

Diese Website sowie ihre Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web-Content-Accessibility-Guidelines 2.0 aktuell noch nicht vollumfänglich vereinbar.

Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Die sogenannte "gute Zugänglichkeit" von www.lieblingsplaetzchen-rlp.de soll zeitnah in einem unabhängigen WACG-Test überprüft werden.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.lieblingsplaetzchen-rlp.de auffallen, können Sie per Mail mit uns in Verbindung treten:

Pressekontakt Zweckverband SchienenPersonenNahVerkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord)
Thorsten Müller, Verbandsdirektor
Bettina Hauptmann, Kommunikation und Presse
presse(at)spnv-nord.de

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.lieblingsplaetzchen-rlp.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen wenden:

Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes
Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.de
www.lb.rlp.de